Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung und ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung einer Nachuntersuchung unterziehen.
Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre (bei bestehendem Hausarztvertrag alle zwei Jahre) eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Anamneseerhebung, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten)
Impfstatusüberprüfung
Körperliche Untersuchung einschließlich
Messung des Blutdrucks
Untersuchung bestimmter Blutwerte: Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride, Nüchternblutzucker
Untersuchung des Urins
Anschließend berät der Arzt den Patienten, und wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie der Patient der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können.
Diese Untersuchung richtet sich an alle gesetzlichen Versicherte ab 35 Jahre.
Die Früherkennungsuntersuchung ist freiwillig und kostenlos. Sie kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
Hauptziel ist, verschiedene Formen und Vorstufen von Hautkrebs möglichst früh zu entdecken. Dann sind sie meist noch besser behandelbar und häufiger heilbar.
Der Begriff Geriatrisches Assessment bezeichnet die Bewertung der körperlichen Gesundheit sowie der psychosozialen und funktionellen Fähigkeiten eines Patienten in der Geriatrie.
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